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Neue CO Verordnung sieht Zugang nach 2G Prinzip vor

Erstellt von Lars Schöttker | |   Info

Die neue CO Verfügung der Region Hannover sieht Anpassungen im Bereich der Zutrittserlaubnis für Sportstätten im Innenbereich vor. Wir haben hier alles wesentliche für euch zusammengefasst.

In der neuen Allgemeinverfügung der Region Hannover wird festgelegt, dass ab dem 12.11.2021 der Zutritt zu Sportstätten im Innenbereich nur noch für Geimpfte und Genesene hinsichtlich des Coronavirus erlaubt ist. Die neue Verfügung könnt ihr hier nachlesen: Allgemeinverfügung der Region Hannover über die Einführung von Zutrittsbeschränkungen („2 G“).

Was bedeutet das für den HV Barsinghausen, seinen Mitglieder und Gästen? Ab Freitag, den 12.11.2021 dürfen demnach nur noch Personen die Halle betreten, die einen entsprechenden Nachweis (Geimpft & Genesen) vorweisen können. Dieses galt bislang nur für die Zuschauer im Rahmen von Wettkampfspielen und wird jetzt auch auf den Bereich der aktiven Sportler im Trainings- und Wettkampfbetrieb ausgeweitet. Das kann u.a. bedeuten, dass wir Spieler*innen, die diese Verfügung nicht Folge leisten können, die Ausübung des Trainings- oder Meisterschaftsspiel untersagen müssen. Auch Schiedsrichter oder Offizielle dürfen die Glück-Auf Halle nur noch nach dem 2G-Prinzip betreten.

Ausnahmen bilden weiterhin nur die zwei folgenden Personengruppen:

  1. für Kinder und Jugendliche bis zu einem Alter von 18 Jahren und
  2. für Personen mit medizinischer Kontraindikation und Personen in klinischen Studien, die sich nicht impfen lassen dürfen. Diese Personengruppen dürfen die Räume betreten, Leistungen entgegennehmen sowie an Veranstaltungen teilnehmen, soweit sie den Nachweis eines negativen Tests nach § 7 Nds. Corona-VO führen.

 

Die GAH bleibt auch weiterhin in zwei verschiedene Zonen eingeteilt: Rote und blaue Zone. 

Rote Zone:

  • Zutritt über den Haupteingang und wird von allen Zuschauern verwendet.
  • Ein Wechsel in die blaue Zone ist weiterhin nur über den Außenbereich und nicht innerhalb der Halle gestattet. 

Blaue Zone:

  • Zutritt über den Hintereingang / tiefen Eingang der Glück-Auf Halle und wird von allen "Aktiven" am Wettkampftag verwendet.
  • Ein Wechsel in die rote Zone ist auch nur über den Außenbereich und nicht innerhalb der Halle gestattet.

Die Trennung ist notwendig, da wir weiterhin Kontakte minimieren und somit bei einem positivem Coronafall nur eine der betroffenen Gruppen informieren müssen und nicht zwangsläufig alle Anwesenden davon betroffen sind.

Solltet ihr noch Fragen haben, haben wir unserer Corona-FAQ aktualisiert. Wir hoffen, dass wir dort alle noch offenen Fragen beantworten können.

In den nun wieder ansteigenden Infektionszahlen und leider auch daraus resultierenden Belastungen unseres Gesundheitssystems müssen wir uns alle an die geltenden Regeln und Verfügungen halten. Wir alle wünschen uns sehr gerne Zeiten, in dem wir alle Mitmenschen gerne und ohne Einschränkungen in der Glück-Auf Halle begrüßen.