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Hygienekonzept und 3G Zugang

Erstellt von Lars Schöttker | |   Info

Die neue Corona Verordnung des Lds. Niedersachen wurde veröffentlicht. In der Region Hannover gilt die Warnstufe 1 womit weitläufig der Zugang zu Veranstaltungen und Innenräumen nach dem 3G Prinzip erfolgt.

Am vergangen Dienstag (24.08.) hat das Land Niedersachsen die neue Corona Verdornung veröffentlicht. Die aktuelle Verordnung und begleitende Informationen findet ihr hier: Corona Portal Niedersachsen

Auf Basis dieser Verordnung muss nun der Rahmenhygieneplan der Stadt Barsinghausen angepasst werden. Dieses wird in den nächsten Tagen erfolgen. Erst im Anschluss daran kann der HVB sein Hygienekonzept für den Trainings- und Spielbetrieb anpassen und an die Mitglieder veröffentlichen. Derzeit gehen wir davon aus, dass wir das neue Konzept frühestens ab dem 06.09. zur Verfügung stellen können.

Unbeachtet eines Rahmenplans der Stadt Barsinghausen und des Hygienekonzept des Vereins ist am heute der Zugang zur Sporthalle nur nach dem 3G Prinzip erlaubt. Damit muss Jeder, der die Halle betritt, entweder geimpft, genesen oder getestet sein. Die Nachweise sind entsprechend mitzuführen und bei Eintritt dem Vereinsvertreter vorzuzeigen. Darüber hinaus beinhaltet die CO-Verordnung, dass ein digitaler Check-in (Luca oder Corona-Warn-App) für die Kontaktdatenverfolgung durchzuführen ist. Nur in Ausnahmefällen kann ein Nachweis in Papierform erbracht werden. 

Für das ab Montag bis einschließlich Mittwoch stattfindende Sommercamp sind die Regeln des 3G-Prinzips ebenfalls anzuwenden. Die 3G-Regel gilt nach §8 Absatz 6 nicht für Kinder, die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder die noch nicht eingeschult sind und auch nicht für Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden (Dieses gilt auch in Ferienzeiten). 

In einer Vorstandssitzung hat sich der HVB dazu entschlossen, dass die Teilnehmer des Sommercamps, trotz der o.g. Ausnahmegenehmigung, die 3G-Regel anzuwenden haben. Nicht genesene oder geimpfte Kinder- und Jugendliche legen bitte einen Testnachweis am Montag und Mittwoch bei den Verantwortlichen des Camps vor. Für den Fall, dass ein Teilnehmer einen Test nicht vorweisen kann, wird der Test entweder direkt vor Ort durchgeführt oder an das Schnelltestzentrum des ASB verwiesen. Ein Zutritt ohne gültigen Nachweis können wir nicht gewähren.

Wir möchten ein sicheres Camp für alle Teilnehmer gewährleisten und wünschen uns daher eine gute Kooperation mit allen Teilnehmern und Eltern, die diese Vorgehensweise hoffentlich unterstützen.